1. Krankenvollversicherung & Krankenzusatzversicherung

In Abhängigkeit vom Geltungsumfang unterscheidet man bei der privaten Krankenversicherung zwischen drei unterschiedlichen Arten:
  • Bei einer Krankenvollversicherung sind die gesamten Krankheitskosten (d.h. Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich) in der privaten Krankenkasse versichert. Die private Krankenversicherung ist hier sozusagen die „Hauptversicherung“.

  • Eine private Teilversicherung ist insbesondere relevant für Beamten mit einem Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Durch die Teilversicherung wird die noch bestehende Versorgungslücke geschlossen die nicht vom Dienstherrn übernommen wird.

  • Mit einer Krankenzusatzversicherung kann man sich zusätzlich zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung privat versichern. So lassen sich Leistungen versichern die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.

2. Voraussetzungen für einen Wechseln in die PKV

Der Wechsel in eine Private Krankenversicherung ist nur für Personen möglich, die nicht der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

Für die folgenden Personengruppen besteht allgemein keine Versicherungspflicht:
  • Selbstständige bzw. Freiberufler
  • Beamte und versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
Damit Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreit sind, muss die jeweils gültige Versicherungspflichtgrenze in den drei vorhergehenden Jahren überschritten worden sein, und auch zukünftig voraussichtlich überschritten werden. Selbstständige, Freiberufler und Beamte dagegen können direkt ohne eine Wartezeit wechseln.

Folgende Versicherungspflichtgrenzen gelten für die Jahre 2006 – 2009:
  • 2009 = 48.600 € / Bruttoeinkommen pro Jahr
  • 2008 = 48.150 € / Bruttoeinkommen pro Jahr
  • 2007 = 47.700 € / Bruttoeinkommen pro Jahr
  • 2006 = 47.250 € / Bruttoeinkommen pro Jahr

Wenn Sie die genannten Bedingungen nicht erfüllen, können Sie eine private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat abschliessen!

Besondere Regelungen:

Studenten können sich zu Studiumsbeginn von Ihrer Versicherungspflicht befreien lassen, sofern Sie nicht aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften versicherungspflichtig sind. Einige weitere Personen sind aufgrund gesetzlicher Regelungen befreit (z.B. Richter, Soldaten, verschiedene Geistliche in staatlich anerkannten Institutionen). Sind Sie nicht sicher, ob Sie Wechseln dürfen, können Sie einfach normal einen kostenlosen Vergleich anfordern. Sie erhalten dann eine entsprechende Rückmeldung.

3. Leistungen der Privaten Krankenversicherung:

Die genauen Leistungen unterscheiden sich letztlich je nach Unternehmen und gewähltem Tarif. Das mögliche Leistungsspektrum der privaten Krankenkassen ist sehr umfassend und weitgehend flexibel entsprechend den Wünschen des Versicherten gestaltbar. Angefangen von einer Grundabsicherung (diese ist vergleichbar zur Versorgung in den gesetzlichen Krankenkassen) bis hin zu umfassenden Sonderleistungen.

Mögliche Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung:

Ambulant:
  • Sie haben generell freie Arztwahl - auch ohne eine Überweisung.
  • Volle Erstattung der Behandlungskosten und der Kosten für Medikamente.
  • Erstattung von Heilpraktikerleistungen (u.a. auch Akupunktur).
  • Höhere Erstattung von Sehhilfen (z.B. auch entspiegelte Gläser, Kontaktlinsen).
  • Besser Leistungen bzw. höhere Zuzahlungen bei zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen (z.B. werden meist auch Inlays erstattet).
Stationär:
  • Generell freie Krankenhauswahl.
  • Anspruch auf Chefarztbehandlung.
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (mit Fernseher und Telefon).
Weitere:
  • Auch in der Privaten Krankenversicherung ist eine Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschschreiben und damit immer ein Teil Ihres Vertrages mit Ihrer Krankenkasse.
  • Mit einem Krankentagegeld und einem Krankenhaustagegeld lassen sich Verdienstausfälle und Mehrkosten durch langfristige Krankheit und Krankenhausaufenthalte ausgleichen.
Im Normalfall rechnet Ihre Private Krankenkasse Kosten welche bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Bei ambulanten Behandlungen erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie zunächst zahlen und dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

4. Beitragshöhe in der PKV & die Gesundheitsprüfung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse ist die Höhe der Beiträge einkommensunabhängig. Der Versicherer berechnet die individuellen Beiträge eines Kunden für einen Tarif insbesondere nach den folgenden Kriterien:
  • Geschlecht (Frauen zahlen meist mehr)
  • Alter bei Versicherungseintritt
  • Gesundheitszustand (eventuelle Vorerkrankungen)
  • Beruf
Zur Feststellung des Gesundheitszustandes müssen Sie zumeist lediglich einen Fragebogen ausfüllen. Generell lässt sich sagen, dass der Beitrag umso niedriger ausfällt je früher Sie in die private Krankenversicherung eintreten und um so umfangreicher die von Ihnen gewünschten Leistungen sind. Vergleichbare Leistungen wie in der Gesetzlichen Krankenkasse, lassen sich in der Privaten Krankenversicherung fast immer sehr viel günstiger versichern.

So lassen sich Ihre monatlichen Beitragszahlungen senken:
  • Beitragsrückerstattung: Reichen Sie in einem definierten Zeitraum (z.B. ein Jahr) keine Rechung bei Ihrer Versicherung ein, gewähren viele Versicherungen eine Rückerstattung von etwa 2-4 Monatsbeiträgen.
  • Selbstbeteiligung: Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung, können Sie Ihren monatlichen Beitrag deutlich senken. Bei einer Selbstbeteiligung von z.B. 100 Euro tragen Sie dann immer die ersten 100 Euro Behandlungskosten jedes Jahr selbst.
Auch wenn Sie privat versichert sind, zahlt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres Beitrags. Maximal allerdings bis zur entsprechenden Zuzahlung zur Gesetzlichen Krankenversicherung.

5. Die beste private Krankenversicherung finden

Vor der Auswahl Ihrer Versicherung und des passenden Tarifs sollten Sie für sich einige Fragen klären:

Suchen Sie einen günstigen Basisschutz oder einen umfangreichen Premium-Schutz?
  • Für einige Personen bietet sich zunächst ein günstiger Basistarif an (z.B. seit kurzem Selbständige mit noch geringem Einkommen). In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Wechsel in einen höherwertigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
Berücksichtigen Sie Ihre aktuelle Lebenssituation bzw. Famlienplanung!
  • Bedenken Sie, dass Kinder - wenn auch sehr günstig - und auch Ihr Lebenspartner selbständig versichert werden müssen. Besitzt der Partner mit dem höheren Einkommen eine gesetzliche Krankenversicherung, dann können bei diesem die Kinder kostenlos mitversichert werden. Paare mit mehreren Kindern und nur einem Verdiener sollten die Kosten sehr genau miteinander vergleichen. Für alleinstehende Gutverdiener und Doppelverdiener lohnt sich der Wechsel dagegen nahezu immer auch finanziell.
Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihrer Versicherung.
  • Die Auswahl einer Privaten Krankenversicherung ist eine langfristige Entscheidung. Jeder Versicherte zahlt mit einem Teil seiner Beiträge automatisch in eine (Gruppen-) Altersrückstellung seines Tarifs ein. So werden steigende Beiträge im Alter verhindert. Diese Rückstellungen sind dabei keine personenbezogene Spareinlage und nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen generell bei einem Wechsel nicht übertragbar.
Wie findet man den besten Private Krankenversicherung Anbieter?
  • Sie können sich direkt an verschiedene Versicherer wenden bzw. deren Websites besuchen und dort die allgemeinen Rahmenkonditionen in Erfahrung bringen.
  • Sie wenden sich an einen unabhängigen Versicherungsvermittler. Haben Sie das Gefühl, dass er versucht Ihnen eine bestimmte Versicherung zu verkaufen (wg. der Provision), sollten Sie keine Scheu haben weitere Angebote einzuholen.
  • Sie fordern kostenlos und vollkommen unverbindlich einen umfangreichen Vergleich zwischen verschiedenen Versicherern mit unserem Vergleichsrechner an.
Jetzte kostenlos einen Private Krankenversicherung Vergleich anfordern!