Rechtsschutz für Arbeitsverhältnisse: Arbeitsrechtsschutz

Durch einen Arbeitsrechtsschutz lassen sich die rechtlichen Interessen aus privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen schützen, sowie die versorgungsrechtlichen & dienstrechtlichen Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen (dies gilt allerdings nur für personenbezogene Fälle und nicht für Auseinandersetzungen im Rahmen von kollektivem Dienst- oder Arbeitsrecht).

Berufs-Rechtsschutzversicherung: Arbeitsrechtsschutz:

Arbeitssrechtsschutz als Teil des Berufsrechtsschutzes:

Der Arbeitsrechtsschutz wird durch Rechtsschutzversicherungen nicht als selbständige Rechtsschutzform angeboten und lässt sich entsprechend auch nicht separat abschliessen. Vielmehr ist der Arbeitsrechtsschutz ein versichertes Rechtsgebiet, welches im Berufsrechtsschutz (bzw. entsprechenden Pakten welche einen Berufsrechtsschutz beinhalten) eingeschlossen ist.

Gerade aufgrund einer deutschen arbeitsrechtlichen Besonderheit, kann sich ein Berufsrechtsschutz als besonders nützlich erweisen:

Im Gegensatz zu anderen gerichtlichen Verfahren, muss bei einem Arbeitsgericht jede Partei Ihre entstandenen Kosten selber tragen (in der ersten Instanz). Vor anderen Gerichten hat allgemein die unterlegene Partei die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen.

Zu beachten ist auf jeden Fall die Wartezeit, und der Ausschluss bereits eingetretener Schadensfälle:

  • Vor Versicherungsbeginn eingetretene Rechtsschutzfälle sind prinzipiell nicht versicherbar.

  • Bei Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht gilt eine Wartezeit von 3 Monaten (vom Vertragsbeginn an) bevor ein Rechtsschutz besteht.

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