Besser einen Fahrerrechtsschutz oder einen Verkehrsrechtsschutz abschliessen?

Einen Verkehrsrechtsschutz können Sie in unterschiedlichen Formen abschliessen. Diese Formen unterscheiden sich nach Preis, Schutzumfang und versichertem Personenkreis. Welche Rechtsschutzform im Verkehrsbereich für Sie am besten geeignet ist, hängt letztlich also insbesondere von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie ein Paket abschliessen, welches mehrere Rechtsschutzformen enthält (z.B. einen kombinierten Privat- Berufs- & Verkehrsrechtsschutz für die ganze Familie), handelt es sich in aller Regel um den allgemeinen Verkehrsrechtsschutz.

Vorteile & Nachteile der Verkehrsrechtsschutz-Arten:

Ein Fahrerrechtsschutz ist die preislich günstigste Variante, bietet aber auch den geringsten Schutzumfang. Der Rechtsschutz besteht für die Nutzung fremder Kraftfahrzeuge und bei einer Teilnahme am Verkehr als Fussgänger, Radfahrer, Beifahrer und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs ist nicht vom Schutz erfasst, weshalb diese Form insbesondere für Singles geeignet ist, die viel mit Firmen- oder Mietwagen unterwegs sind.

Bei einem Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Kfz (auch: "Fahrzeugrechtsschutz" genannt) besteht für den Versicherungsnehmer ein Leistungsumfang wie bei einem Fahrerrechtsschutz. Zusätzlich ist der Versicherte bei der Nutzung seines eigenen Fahrzeugs versichert – genau wie jeder andere Fahrer oder Beifahrer im Rahmen der Nutzung dieses Fahrzeugs. So sind beispielsweise auch die Familienmitglieder bei der Nutzung dieses Autos versichert.

Beim allgemeinen Verkehrsrechtsschutz sind schliesslich alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers versichert. Wird der Verkehrsrechtsschutz als Familientarif abgeschlossen, sind auch die Fahrzeuge der übrigen Familienmitglieder in entsprechender Weise versichert. Daneben sind alle Versicherten bei einer sonstigen Teilnahme am Strassenverkehr geschützt. Ebenso sind alle anderen Personen bei der Nutzung eines Fahrzeugs eines Familienmitglieds geschützt.

Bei volljährigen Kindern, sofern Sie überhaupt kostenfrei mitversichert sind, ist ggf. der Versicherungsschutz als Halter, Eigentümer oder Fahrer eigener Fahrzeuge beschränkt oder ausgeschlossen. Eventuell ist es notwendig einen eigenen Vertrag abzuschliessen, wenn nicht nur die Fahrzeuge der Eltern genutzt werden. (Lesen hierzu auch den Abschnitt "Hilfreiche Tipps & Hinweise für den Familienrechtsschutz": Familienrechtsschutz)

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