Rechtsschutz für Familien: Familienrechtsschutz

Rechtsschutzversicherungen decken unterschiedliche Lebensbereiche ab. Den umfangreichsten Schutz bieten dabei Rechtsschutzpakete, wie z.B. der kombinierte Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz. Solche Pakete sind in den (Standard) „Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen“ als Schutz für die gesamte Familie vorgesehen. Möchte ein Versicherungsnehmer nur sich selber versichern, dann gewähren die meisten Versicherungen einen Singlerabatt.

Versicherter Personenkreis:

Wer ist bei er Rechtsschutzversicherung geschützt?

Versicherungsschutz geniessen im Allgemeinen der Versicherungsnehmer als Hauptversicherter, sein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Auch sonstige Lebenspartner erhalten den gleichen Rechtsschutz, müssen hierfür aber meist namentlich im Versicherungsschein eingetragen werden.

Volljährige Kinder sind in der Regel noch bis ca. zum 25. Lebensjahr versichert, sofern sie unverheiratet sind, und noch nicht über ein eigenes dauerhaftes Einkommen verfügen. Für Sie ist häufig im Verkehrsbereich der Rechtsschutz als Fahrer, Halter etc. eines Kfzs beschränkt. Ist der Verkehrsrechtschutz für volljährige Kinder ausgeschlossen, besteht trotzdem Schutz als sonstiger Teilnehmer am Strassenverkehr für sie. Darüber hinaus sind bei einigen Versicherungstarifen auch weitere Familienmitglieder geschützt, wie z.B. die Eltern / Großeltern, wenn Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Hilfreiche Tipps & Hinweise für den Familienrechtsschutz:

Tipp: Wird ein Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Partner zugelassen, besteht auch für volljährige Kinder Rechtsschutz als Fahrer und Insasse. Selbst wenn der Verkehrsrechtsschutz für sie vertraglich ausgeschlossen wurde. Denn der Rechtsschutz der Eltern schützt jeden beliebigen Fahrer & Insasse bei der Nutzung der auf sie zugelassenen Fahrzeuge!

Achtung: Ist der Versicherungsnehmer Selbständig, muss auch ein entsprechender Tarif für Selbständige abgeschlossen werden. Soll ein selbständig tätiger Partner mitversichert, dann muss der Versicherungsnehmer (auch wenn er Angestellter ist) einen Tarif für Selbständige abschliessen!

Hinweis: Eine Familienversicherung bedeutet nicht, dass auch der Rechtsbereich „Familienrecht“ eingeschlossen ist. Grundsätzlich sind juristische Streitigkeiten zwischen mitversicherten nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts besteht in aller Regel nur ein Beratungsrechtsschutz.

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