Vermieter Rechtsschutz und Mieterrechtsschutz

In kaum einem Bereich kommt es so häufig zu Streitigkeiten, wie im Bereich Wohneigentum & Miete. Und nicht selten landen die Auseinandersetzungen vor einem Gericht. Neben einer juristischen Klärung ist auch die Beilegung durch eine professionelle Schlichtungsstelle eine Möglichkeit das Problem zu lösen. Seit einiger Zeit ist auch eine Erstattung der Kosten einer solchen Schlichtung in den meisten Rechtsschutzbedingungen vorgesehen.

Grundstückstückseigentum, Wohneigentum & Miete

Mit einem „Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken“ können Sie sich versichern als:

  • Grundstücks- und Wohnungseigentümer,
  • als Vermieter und Verpächter, und
  • als Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigter.

Der Vermieter Rechtsschutz bzw. Mieter Rechtsschutz greift immer nur für die im Versicherungsschein genannte Person in Ihrer ebenfalls festzulegenden Funktion. Bei Abschluss sind ausserdem die zu versichernden Gebäude(-teile) bzw. Grundstücke festzulegen. Eventuell zugehörige Parkplätze sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Die versicherten Rechtsschutzarten sind:

  • Wohnungs- & Grundrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten

Häufig ist ein Rechtsschutz für Vermieter & Mieter auch in „Komplettpakten“ nicht automatisch enthalten, und muss extra „ausgewählt“ werden. Abgeschlossen werden kann diese Rechtsschutzform prinzipiell auch als eigenständige Versicherung. In der Praxis wird diese Rechtsschutzform jedoch meist nur in Kombination mit (zumindest) einem Privatrechtsschutz angeboten.

Die Einflussgrössen der Beitragshöhe:

  • Recht günstig ist es einen reinen Mieterrechtsschutz zu versichern.
  • Bei einer Vermietung richtet sich die Höhe der Beiträge insbesondere nach Anzahl, Art und Grösse der vermieteten Objekte.
  • Gewerbliche Objekte sind teurer zu versichern, als Objekte die rein privat genutzt werden. Werden Objekte teilweise gewerblich genutzt, dann sind sie i.d.R. insgesamt als gewerblich zu versichern.
  • Wie bei den anderen Rechtsschutzformen wird von den Versicherungsanbietern unterschieden zwischen Selbständigen und nicht Selbständigen Versicherungsnehmern. Selbständige müssen etwas höhere Beiträge entrichten.

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