Rechtsschutz Schaden: Was ist bei einem Rechtsschutz Versicherungsfall zu beachten?

In jedem Fall sollten Sie den Versicherungsfall umgehend Ihrer Rechtsschutzversicherung melden. Es sind alle möglicher Weise wichtigen Angaben zum Inhalt und Hintergrund der Auseinandersetzung zu machen. Es müssen alle Beweismittel und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, sofern Ihre Versicherung dies verlangt. Beachten Sie, dass nur sichergestellt ist, dass die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn Ihnen der Rechtsschutz in diesem Fall (Deckungszusage) bestätigt wurde!

Rechtsschutzfall: Was Sie beachten sollten

Die Auswahl des Anwalts:

Nach der Bestätigung des Rechtsschutzfalls können Sie sich einen Anwalt suchen, welcher Sie vertritt. Sie haben auch die Möglichkeit sich einen Rechtsanwalt von Ihrem Versicherer stellen zu lassen. Da Ihre Versicherung das Kostenrisiko, abgesehen von einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung, trägt und umfangreiche Erfahrungen in diesem Gebiet besitzt, ist dies eine Möglichkeit die Sie überlegen sollten.

Haben Sie einen Rechtsanwalt ausgewählt, kann er Sie zum weiteren Vorgehen, und auch bezüglich Ihrer Pflichten gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung, beraten.

Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer?

Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen den Rechtsschutz verweigern, wenn keine realistischen Aussichten auf Erfolg bestehen oder der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem zu erreichenden Ziel steht. So wird Ihre Versicherung eine Klage über einen bisher nicht bezahlten Restbetrag einer Rechnung von 1,50 € mit Sicherheit ablehnen – denn der Prozess kann einige hundert Euro Kosten verursachen.

So kommen Sie trotzdem zu Ihrem Recht:

Sind Sie der Meinung, dass die Ablehnung des Rechtsschutzes ungerechtfertigt ist, dann können Sie (je nach Versicherungsbedingungen) ein „Schiedsgutachterverfahren“ oder einen „Stichentscheid“ verlangen. Bei beiden Varianten entscheidet ein Anwalt nach objektiver Einschätzung der Erfolgsaussichten, ob die Ablehnung des Rechtsschutz Schadens durch die Rechtsschutzversicherung zulässig war.

Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Versicherer, sofern die Ablehnung des Rechtsschutzes unzulässig war. Ist in den Versicherungsbedingungen der Stichentscheid vorgesehen, dann trägt der Versicherer in jedem Fall die Kosten. Bei einigen Verträgen gilt dies auch für das Schiedsgutachterverfahren (wie z.B. bei der ARAG).

Jetzt mit unserem Rechtsschutzversicherung online Vergleich den besten Rechtsschutz finden! Gewünschten Rechtsschutz auswählen & auf Wunsch sofort abschliessen.