Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschliessen?

Bei einer Rechtsschutzversicherung können bzw. müssen Sie bei fast allen Anbietern eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Auf diese Weise können Sie Ihre monatlichen bzw. jährlichen Beiträge senken. Die üblichen Selbstbeteiligungen liegen etwa zwischen 50-500 Euro.

Weitere Infos zum Rechtsschutz Selbstbehalt:

Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Kommt es zu einem Rechtsschutzfall, müssen Sie die Kosten in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts selber tragen. Das gilt, anders z.B. bei der privaten Krankenversicherung, nicht bis eine jährliche Pauschale erreicht ist, sondern für jede einzelne juristische Auseinandersetzung. Fälle die in einem inhaltlichen & zeitlichen Zusammenhang stehen, werden von den Rechtsschutzversicherungen als ein Rechtsschutzfall betrachtet.

Eine gemäßigte Selbstbeteiligung ist langfristig in finanzieller Hinsicht meist eine gute Wahl, da recht ordentliche Beitragsermäßigungen gewährt werden. Denn aus Sicht der Versicherungsanbieter kann auf diese Weise sichergestellt werden, dass der Versicherte nicht eine Auseinandersetzung sucht nur weil er „seine Beiträge ohnehin schon bezahlt hat“ und keine weiteren Kosten für ihn entstehen. Letztlich ist es aber eine Frage der persönlichen Meinung, ob man einen Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung oder ohne vereinbart.

Tipp: Eine weitere Möglichkeit den eigenen Beitrag zu senken ist die Vereinbarung eines Versicherungsvertrags mit einer Laufzeit, welche länger ist als 1 Jahr. Nutzen Sie auch ohne Bedenken Rabatte für 5 Jahresverträge: Denn seit dem 1.1.2009 darf die Rechtsschutzversicherung spätestens nach 3 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden (nach § 11 Abs. 4 VVG) - Auch wenn etwas anderes im Vertrag vereinbart ist!

Nutzen Sie jetzt unseren online Rechtsschutzversicherung Vergleich und wählen Sie das beste Angebot aus den aktuellen Tarifen aus – mit und ohne Selbstbeteiligung.