Deckungszusage & Wartezeit: Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz greift ab dem in der Police genannten Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer „unverzüglich“, also i.d.R. innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, bezahlt. Prinzipiell ist damit ein sofortiger Versicherungsschutz nach dem Abschluss möglich. Es sind jedoch verschiedene Einschränkungen zu beachten.

Rechtsschutzversicherung Wartezeiten & Beschränkungen

Kein rückwirkender Rechtsschutz:

Der Eintritts des Rechtsschutzfalls, und damit der Anspruch auf Rechtsschutz durch die Versicherung, muss in jedem Fall nach dem Beginn des Vertrags bzw. vor dessen Beendigung entstanden sein. Sie können entsprechend keinen Schutz für bereits eingetretene Schadensfälle (auch ohne, dass es bereits zu einem Prozess gekommen ist) erhalten!

Wartefrist verschiedener Leistungsarten:

Zu beachten ist weiterhin, dass für verschiedene Rechtsschutzfälle eine Wartefrist festgelegt ist. Eine Rechtsschutzversicherung komplett ohne Wartezeiten werden Sie nicht finden. Auf diese Weise soll ein Missbrauch verhindert werden – insbesondere, dass die Versicherung nur aufgrund einer bestimmten Streitigkeit versichert wird.

Die Rechtsschutz Wartezeit kann sich zwischen den Anbietern unterscheiden, umfasst aber meist eine Wartefrist von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn für die Bereiche:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Wohnungs- & Grundstücksrechtsschutz
  • Rechtsschutzfälle aus dem Vertrags- & Sachenrecht
  • Steuerrechtsschutz vor Finanz- & Verwaltungsgerichten
  • Rechtsschutz vor Sozialgerichten
  • Verwaltungsrechtsschutz bei Verkehrssachen

Alle anderen Rechtsschutzarten (je nach gewählter Rechtsschutzform) sind in der Regel ab dem in der Police genannten Versicherungsbeginn geschützt. Auch für Auseinandersetzung bezüglich des Kaufs oder Leasings von Neufahrzeugen besteht keine Wartezeit.

Sie sollten, wenn ein Streitfall vorliegt, immer eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen bevor Sie aktiv werden. Nur so können Sie sichergehen, dass die Versicherung die Kosten auch tatsächlich übernimmt.

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