Rechtsschutz für Studenten: Studenten Rechtsschutzversicherung

Auch Studenten sollten darüber nachdenken sich durch eine Rechtsschutzversicherung gegen die unterschiedlichsten rechtlichen Auseinandersetzungen zu versichern. Viele Versicherungsgesellschaften haben besonders günstige Tarife für sie in Ihrem Angebot. In manchen Fällen gibt es dabei auch besonders auf die Bedürfnisse von Studenten zugeschnittene Angebote.

Besonderheiten Studentenrechtsschutz:

Versichert werden können ganz normal der private Bereich, der berufliche Bereich (z.B. Nebenjobs, Arbeitszeugnisse), der Verkehrsbereich (z.B. eigenes oder fremdes Auto) und der Rechtsschutz für Mieter bzw. Eigentümer. Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Rechtsschutzformen können Sie den anderen Beiträgen dieser Website entnehmen.

Sie sollten am besten darauf achten, dass das Verwaltungsrecht nicht (wie sonst üblich) ausgeschlossen ist. Denn gerade dieser Rechtsbereich kann für Studenten von Bedeutung sein (Auseinandersetzungen mit dem Bafög-Amt, Streitfälle bei Prüfungen etc.).

Tipp:

  • Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, sollten Sie prüfen ob Sie bei Ihren Eltern kostenlos im Rahmen einer Familienrechtsschutzversicherung mitversichert sind. Besitzen Ihre Eltern eine Rechtsschutzversicherung, dann fragen Sie bei dieser (schriftlich) an, ob und ggf. welcher Rechtsschutz besteht.
  • Sind Sie Mitglied im Mieterverein, dann dürfte dieser bereits einen Mietrechtsschutz umfassen.

Eine ausreichende Versicherung sollten Sie bereits für 5-10 Euro monatlich erhalten. Durch eine Selbstbeteiligung erhalten Sie einen entsprechend günstigeren Beitrag, müssen im Schadensfall allerdings auch einen eigenen Anteil an den Kosten einer Auseinandersetzung zahlen.
Aufgrund der ohnehin recht günstigen Tarife, ist nur eine geringe Selbstbeteiligung zu empfehlen. Spezielle Studententarife finden Sie z.B. bei der „D.A.S.“ Versicherung (in Kooperation mit allmaxx).

Nutzen Sie unseren Rechtsschutz Preisvergleich, um einen passenden Tarif zu finden, dann achten Sie auf den Einschluss „Verwaltungsrechtsschutz für Widerspruchsverfahren“.