Bild: Private Krankenversicherung vergleichen
Die Private Krankenversicherung
Bessere Leistungen bei geringeren Beiträgen

Nur Personen die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen dürfen sich privat versichern. Bei abhängig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wechsel in die PKV erst möglich, nachdem das Bruttoeinkommen die sogennante Jahresarbeitsentgeltgrenze 3 Jahre hintereinander überschritten hat. Denn erst dann erlischt ihre "Versicherungspflicht" für die gesetzliche Versicherung.

Im Jahr 2009 liegt die massgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 48.600 Euro Bruttoeinkommen im Jahr. Nicht der Versicherungspflicht unterliegen u.a. auch Beamte, Freiberufler und Selbständige. Für diese gilt zudem: Sie dürfen sich umgehend und ohne Wartezeit privat versichern. Der Leistungsumfang in der Privaten Krankenversicherung reicht, ganz nach Ihren Wünschen, von Basistarifen, vergleichbar den gesetzlichen Leistungen, bis zu umfangreichen Premiumtarifen. Mehr Infos und einen Private Krankenversicherung Testsieger Vergleich finden Sie auf pkv-private-krankenversicherung.com.

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