Der Privatrechtsschutz

Der Privatrechtsschutz dient dem finanziellen Schutz bei rechtlichen und teilweise auch bei behördlichen Auseinandersetzungen im privaten Lebensbereich. Er wird für Arbeitnehmer häufig nur in einer Kombination mit einem Berufsrechtsschutz angeboten (entsprechend §25 ARB der unverbindlichen Musterbedingungen).

Das Wichtigste zum Privatrechtsschutz:

Kombinierter Privat- & Berufsrechtschutz:

Auch wenn es teilweise möglich ist auf den Berufsrechtsschutz zu verzichten, ist dies nur zu empfehlen, wenn der Versicherte und auch die anderen geschützten Personen keine berufliche Tätigkeit ausüben. Nicht zuletzt, weil eine Abgrenzung zwischen privatem und beruflichem Streitigkeiten in der Praxis nicht immer ohne weiteres Möglich ist.

Bei Selbständigen kann ein Privatrechtsschutz i.d.R. auch separat abgeschlossen werden. Ein Berufsrechtsschutz für Selbständige ist, im Vergleich zu abhängig Beschäftigten, prinzipiell etwas teurer zu versichern. Für „kleinere Selbständige“ kann auch der Abschluss eines reinen Privatrechtsschutzes sinnvoll sein – sofern tätigkeitsbedingt die Gefahr von gerichtlichen Prozessen als gering einzustufen ist.

Tipp: Ein eigenständiger Privatrechtsschutz für Selbständige umfasst meist einen Rechtsschutz für alle beruflichen Tätigkeiten des Versicherungsnehmers im Rahmen eines eventuell (zusätzlich) bestehenden Angestelltenverhältnisses.

Typische Rechtsschutzarten beim Berufs- & Privatrechtsschutz:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- & Sachenrecht
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz vor Sozialgerichten
  • Disziplinar- & Standes-Rechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten
  • Beratungsrechtsschutz im Familienrecht
  • Beratungsrechtsschutz im Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Wird der Berufsrechtsschutz beim Abschluss der Versicherung ausgeschlossen, besteht bei den gennannten Rechtsschutzgebiet natürlich nur ein Rechtsschutz, sofern der Rechtsschutzfall dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist.

Soll auch der Verkehrsbereich eingeschlossen werden, so muss entweder ein kombinierter Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden, oder es muss eine eigenständige Fahrer- bzw. Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Um ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten ist die Entscheidung für ein Kombipaket aus privatem, beruflichem und Verkehrs-Rechtsschutz sinnvoll.

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