Der Berufsrechtsschutz

Ein Berufsrechtsschutz schützt Sie im beruflichen Lebensbereich vor den finanziellen Folgen von juristischen und behördlichen Auseinandersetzungen. Wie im Abschnitt Privatrechtsschutz beschrieben, wird der berufliche Schutz für Angestellte meist in Kombination mit einem Schutz des privaten Lebensbereichs angeboten.

Details zum beruflichen Rechtsschutz:

Berufsrechtsschutz für Angestellte:

Für Angestellte ist an einem Berufsrechtsschutz insbesondere das mitversicherte Rechtsgebiet "Arbeitsrechtsschutz" interessant. In dem Abschnitt Privatrechtsschutz finden Sie alle weiteren geschützten Rechtsgebiete („Leistungsarten“) eines Privat- & Berufsrechtsschutzes für Angestellte.

Achtung: Wenn der Lebenspartner eines abhängig Beschäftigten mitversichert werden soll und dieser eine selbständige Tätigkeit ausübt, dann ist ein Rechtsschutz für Selbständige abzuschliessen!

Selbständige, Freiberufler sowie Firmen und Vereine

Für Selbständige, Freiberufler sowie Firmen und Vereine kann ein Berufsrechtsschutz auch separat abgeschlossen werden. Aufgrund des höheren Risikos und höherer zu erwartender Streitwerte im Fall von juristischen Prozessen, liegen die Prämien höher als bei Angestellten. Sollen auch Mitarbeiter im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeiten mitversichert werden, dann richtet sich die Beitragshöhe insbesondere nach deren Anzahl.

Im geschäftlichen Bereich können enorme Streitsummen und damit Kosten für Gerichte, Anwälte, Gutachter etc. entstehen. Nicht zu vergessen natürlich die Durchsetzung des eigentlichen Streitgegenstandes. Daher kann eine juristische Auseinandersetzung schnell Existenz bedrohende Ausmasse annehmen. Eine Berufsrechtsschutzversicherung macht diese Kosten betriebswirtschaftlich kalkulierbar!

Vertragsnehmer kann hier eine natürliche Person (z.B. der Geschäftsführer oder Eigentümer) oder auch eine juristische Person sein. Um auch den privaten Bereich zu schützen ist es sinnvoll die natürlich Person zu versichern.

Folgende Leistungsarten sind in der Regel bei einem (eigenständigen) „Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine“ (§ 24 ARB - Standardbedingungen) enthalten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Sind Sie privat oder beruflich viel im Strassenverkehr unterwegs, dann ist der Abschluss eines „Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige“ zu empfehlen!

Tipp: Firmen und Selbständige können die Beiträge von der Steuer absetzen (gilt nicht für Angestellte).

Angestellte & Selbständige (ohne Mitarbeiter) finden mit dem Vergleichsrechner auf unsere Seite direkt online die besten Rechtsschutzversicherungen im Preisvergleich.