Rechtsschutz für Firmen & Selbständige: Firmenrechtsschutz

Bei den potentiell hohen Streitwerten im gewerblichen Bereich, kann es im schlimmsten Fall zu Existenz bedrohenden finanziellen Belastungen kommen. Und selbst wenn ein Prozess letztlich erfolgreich abgeschlossen werden kann, müssen diverse Kosten vorgestreckt werden. Durch eine Rechtsschutzversicherung können Unternehmer und Firmen die Risiken von juristischen Auseinandersetzungen auf einfache Weise betriebswirtschaftlich kalkulierbar machen.

Rechtsschutzversicherung für Firmen & Selbständige:
Prinzipiell bieten Rechtsschutzversicherungen einen Rechtsschutz für abhängig Beschäftigte („nicht Selbständige“) und einen „Rechtsschutz für Selbständige“ an. Ein Rechtsschutz für Selbständige bietet einen Schutz für die folgenden Zielgruppen:
  • Firmen
  • Selbständige
  • Freiberufler
  • Vereine

Versichert werden können juristische und natürliche Personen. Bei Selbständigen, aber auch bei Firmen, ist es sinnvoll einen kombinierten Privat- Berufs-, Verkehrsrechtsschutz und ggf. Wohnungs-/Grundstücksrechtsschutz als Gesamtpaket zu vereinbaren. Die Beitragshöhe hängt von dem im einzelnen festgelegten Versicherungsumfang ab – insbesondere die Anzahl der Beschäftigten ab.

Ein solcher kombinierter Firmen-Rechtsschutz umfasst:

  • Einen Grundrechtsschutz für die Firma bzw. den Selbständigen für den beruflichen Bereich. Ausgenommen ist hier i.d.R. der Vertragsrechtsschutz.
  • Der Geschäftsführer / Selbständige und seine Familie im privaten Bereich (incl. Arbeitsrechtsschutz & Vertragsrechtsschutz)
  • Alle Firmenfahrzeuge und alle privaten Fahrzeuge des Geschäftsführers / Selbständigen und dessen Familie.
  • Schutz für eine Gewerbeeinheit der Firma und eine private Wohneinheit des Geschäftsführers / Selbständigen

Soll mehr als ein Geschäftsführer Rechtsschutz erhalten (damit dieser weitere Geschäftsführer auch im Privat-, Wohn- und Verkehrsbereich geschützt ist), ist dies meist gegen eine nur unwesentlich höhere Prämie möglich. Die Versicherungsbeiträge zur Rechtsschutzversicherung sind steuerlich absetzbar.

Weitere Informationen können Sie den Seiten unseres Ratgebers zu den einzelnen Rechtsschutzformen (Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz etc.) entnehmen. Oder nutzen Sie jetzt unsere kostenlosen online Vergleichsmöglichkeiten:

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