Rechtsschutzformen & Leistungsarten

Für Rechtsschutzversicherungen gilt das Prinzip der „Spezialität“. Das bedeutet, dass Versicherungsschutz immer nur genau für die vereinbarten Leistungen besteht. Zunächst müssen Sie die Lebensbereiche bzw. Schutzbereich festlegen, in welchen der Rechtsschutz bestehen soll. Unterscheiden lassen sich dabei der private Bereich, der berufliche Bereich, der Verkehrsbereich, sowie der Bereich Eigentum & Miete von Wohneigentum & Grundstücken.

Tipp: Bei unserem Rechtsschutz Vergleich können Sie einfach & bequem auswählen, für welche Bereiche Sie sich versichern möchten.

Rechtsschutzversicherung: Formen & Leistungen:

A) Formen von Rechtsschutzversicherungen:

Die oben genannten Schutzbereiche werden von den Rechtsschutz-Anbietern in verschiedenen Kombinationen angeboten, wobei nicht alle Schutzbereiche bei jedem Anbieter einzeln versicherbar sind. Unterschieden wird bei den Rechtsschutzformen zudem nach Selbständigen und nicht Selbständigen (Arbeitnehmern). Die wichtigsten Standard-Rechtsschutzformen sind:

    Rechtsschutzformen für Arbeitnehmer:

  • Privatrechtsschutz & Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Arbeitnehmer

  • Rechtsschutzformen für Selbständige, Freiberufler & Firmen:

  • Privatrechtsschutz für Selbständige
  • Berufsrechtsschutz für Selbständige, Firmen & Vereine
  • Privat-, Berufs und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige

  • Rechtsschutzformen für den Verkehrsbereich (Selbständige & Nicht Selbständige):

  • Fahrerrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Landwirtschafts- & Verkehrsrechtsschutz

Die Ausgestaltung der Rechtsschutzformen und darin im Einzelnen enthaltenen Leistungen unterliegt letztlich den einzelnen Versicherungen. Und so lässt sich, abweichend von den Standardbedingungen, bei verschiedenen Versicherungen z.B. auch als Arbeitnehmer ein reiner Privatrechtsschutz vereinbaren.

B) Leistungsarten:

Eine Rechtsschutzversicherung schützt innerhalb eines versicherten Rechtsschutzbereichs (z.B. Privatrechtsschutz) immer nur die Rechtsgebiete (z.B. Strafrecht), welche im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Die Leistungsart Strafrechtsschutz kann also, je nach abgeschlossener Rechtsschutzform, beispielsweise für den privaten Bereich und/oder den beruflichen Bereich gelten.

Eine Übersicht über die typischen Leistungsarten der einzelnen Rechtsschutzbereiche (Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz etc.) können Sie den entsprechenden Artikeln unseres Ratgebers entnehmen.

Die Leistungen eines bestimmten Tarifs können Sie der online Vergleichsübersicht in unserem Rechtsschutzversicherung Preisvergleich entnehmen.