Welche Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse & Beschränkungen gibt es?

Natürlich gibt es auch im Bereich der Rechtsschutzversicherungen verschiedene typische Beschränkungen & Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. Lassen Sie sich nicht durch den Umfang der folgenden Auflistung „abschrecken“, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit haben nur wenige der Ausschlüsse praktisch eine Bedeutung für Sie.

Rechtsschutzversicherung Bedingungen:

Allgemeine Einschränkungen & Bedingungen:

  • Bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten Rechtsschutzfälle sind vom Versicherungsschutz selbstverständlich ausgeschlossen.
  • Kein Rechtsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, welche innerhalb der Wartezeit eintreten. Für verschiedene Rechtsschutzarten (z.B. Arbeitsrechtsschutz oder Sozialgerichtsrechtsschutz) gilt nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von etwa 3 Monaten.
  • Für Rechtsschutzfälle bei denen keine realistische Aussicht auf Erfolg bei einer juristischen Auseinandersetzung besteht, kann die Rechtsschutzversicherung den Rechtsschutz verweigern.
  • Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle bei denen die Durchsetzung der Rechte in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten steht.
  • Bei vielen Verträgen ist der Rechtsschutz ausserhalb Europas in verschiedenen Punkten eingeschränkt. Häufig sind in nicht europäischen Ländern Geschäftsreisen vom Rechtsschutz ausgeschlossen, die Versicherungssumme ist beschränkt und es gilt eine maximale Aufenthaltsdauer in welcher der Versicherungsschutz besteht.
  • Auseinandersetzungen zwischen den mitversicherten Personen oder mit der Versicherungsgesellschaft sind nicht versichert.

Wichtige inhaltliche Leistungsausschlüsse:

  • Fälle aus dem Bereich Wettverträge und Spekulationsgeschäfte, sowie Anleger & Aktionärsklagen (Bei älteren Verträgen besteht teilweise hier noch ein Schutz).
  • Nahezu alle Fälle im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
  • In den Rechtsgebieten des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts wird in aller Regel nur ein Beratungsrechtsschutz gewährleistet.

Weitere Auschlüsse (vereinfacht):

  • Vorsätzlich vom Versicherungsnehmer begangene Straftaten.
  • Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Park- und Halteverstößen.
  • Fälle im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, Krieg, Bergbauschäden.
  • Fälle aus dem Handelsrecht, Wettbewerbs & Kartellrecht, Konkursverfahren sowie verschieden Rechte aus geistigem Eigentum (Patent-, Urheber und Markenrecht etc.)
  • Schadensersatzansprüche die nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen.

Einige der genannten Punkte werden ggf. durch andere Versicherungen gedeckt. So übernimmt z.B. die eigene Haftpflichtversicherung die rechtliche Abwehr von ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen.

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